Widerspruch Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

23. Dezember 2024: Zum Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden.

Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten.

Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:

Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.

Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden.

Er kann bei der Meldebehörde der Verwaltungsgemeinschaft Happurg, Hersbrucker Str. 6, 91230 Happurg schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, wird die Meldebehörde die genannten Daten weitergeben.

Für Sie zuständig:

Name Telefon Telefax Zimmer
Maul, Ilonka
Pass- und Einwohnermeldeamt, Rentenangelegenheiten
09151 83 83 20 09151 83 83 83 EG/Zimmer 1
Fichte , Ines
Pass- und Einwohnermeldeamt
09151 83 83 29 09151 83 83 83 EG/Zimmer 1
Kirchner, Marina
Friedhofsverwaltung, Ordnungsamt, Schülerbeförderung
09151 83 83 21 09151 83 83 83 EG/Zimmer 1