Widerspruch Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten.
Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:
Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden.
Er kann bei der Meldebehörde der Verwaltungsgemeinschaft Happurg, Hersbrucker Str. 6, 91230 Happurg schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, wird die Meldebehörde die genannten Daten weitergeben.