Standesamtsangelegenheiten
Aufgrund von Personalengpässen im Bereich des Standesamtswesens bei der Verwaltungsgemeinschaft Happurg (Gemeinden Happurg und Alfeld) hat das Landratsamt Nürnberger Land als Aufsichtsbehörde mit Verfügung vom 18.07.2024 festgelegt, dass das Standesamt Hersbruck ab 29.07.2024 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Standesamts Happurg beauftragt wird. Die Beauftragung gilt bis 31.12.2024.
Ab 01.01.2025 soll das Standesamt Happurg im Wege einer sog. „Großen Übertragung“ im Standesamtsbezirk Hersbruck aufgehen. Für die Bürge-rinnen und Bürger der Gemeinden Alfeld und Happurg, bei denen eine Erledigung in Standesamtsangelegenheiten ansteht, bedeutet dies, dass sie sich ab dem 29.07.2024 an das Standesamt Hersbruck, Unterer Markt 1, 91217 Hersbruck (Tel. 09151/ 735- 403, -408, -413; E-Mail: standesamt@hersbruck.de) wenden müssen.
Eheschließungen (Trauungen) können auf Wunsch weiterhin in den Ge-meinden Happurg und Alfeld in den gewohnten Örtlichkeiten durchgeführt werden. Wir bitten um Verständnis.
Bernd Bogner
Gemeinschaftsvorsitzender
Erster Bürgermeister