Grundsteuerreform

18. März 2022: Neuregelung der Grundsteuer in Bayern

Für Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Ab 2025 spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr, sondern wird nach der Größe der Fläche von Grundstücken und Gebäuden berechnet.

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forst-wirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern.